Präsentation

Als gebürtige Deutsche habe ich Jura zuerst in Deutschland und danach auch in Belgien studiert. Die Tätigkeitsbereiche, in denen ich seit meinem Abschluss im Jahr 2003 ausschließlich tätig bin, umfassen das Städtebaurecht (Städtebaugenehmigungen, Verstädterungsgenehmigungen, Revisionen von Schemata und Plänen, Raumplanung, …), das Umweltrecht (Globalgenehmigungen, IED, Windkraft, Naturschutz, Abfallwirtschaft, Bodenverschmutzung, ausgehobener Boden, erneuerbare Energien, ….) und das allgemeinere Immobilienrecht, insbesondere in der Wallonischen Region und in der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Ich interveniere punktuell (Beratung bei spezifischen Fragen, diverse juristische Untersuchungen, Lektüre von Studien, …) oder langfristig (juristische Begleitung der Vorbereitung von Genehmigungsanträgen (Städtebaugenehmigungen/Verstädterungsgenehmigungen/Globalgenehmigungen/integrierte Genehmigungen), Verhandlungen und Abschluss von Verträgen im Rahmen eines Vorhabens, Verfolgung von Genehmigungs- und/oder Rekursverfahren, …).

Die Fragen betreffen sowohl verwaltungsrechtliche Aspekte (Genehmigungen, Verwaltungsverfahren, Einsprüche), als auch zivilrechtliche Angelegenheiten (Verträge, Verhandlungen). Natürlich kümmere ich mich auch um Gerichtsverfahren mit Bezug auf Vorhaben oder Betriebe (auf verwaltungsrechtlicher, zivilrechtlicher oder strafrechtlicher Ebene).

Ich begleite auch regelmäßig die Verwaltungsbehörden bei ihrer Arbeit, sei es im Hinblick auf Planungsinstrumente (Schemata, Revision des Sektorenplans, …), im Bereich der Gesetzgebung (Vorbereitung von Dekreten, Erlassen, Rundschreiben) oder bei der Begleitung von Projekten (Infrastrukturen, Konzessionen, ….).

Mein Ansatz ist pragmatisch, immer auf der Suche nach konkreten Lösungen.

Ich ziehe regelmäßig externe Anwaltskollegen zur Zusammenarbeit heran, sowohl in meinen Bereichen, als auch in ergänzenden Bereichen (öffentliches Auftragswesen, Konzessionen, Strafrecht, ….).

Honorar

Mein Honorar richtet sich nach der für den Fall aufgewendeten Zeit und der Komplexität des Auftrags. Ich arbeite auf der Grundlage eines Stundensatzes zwischen 130€ und 190€ zzgl. MwSt.

Das Honorar muss gesetzlich um 21% Mehrwertsteuer (MwSt.) erhöht werden.

Der Pauschalbeitrag in den Kosten der Kanzlei ist auf 5% des Honorars ohne MwSt. festgelegt. Dieser Beitrag wird also auf das Honorar aufgeschlagen.

Andere Kosten, die nicht im Pauschalbeitrag enthalten sind, wie z. B. Gerichts- und Verfahrenskosten, spezifische Kosten oder Auslagen (Kanzleigebühren oder andere Kosten, die JM-Lex im Namen und für Rechnung des Mandanten vorschießt), gehen zu Lasten des Mandanten.

In besonderen Fällen kann dem Mandanten ein success fee angeboten werden.

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